SO CUSTOMZ

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SO CUSTOMZ
Inh. Schaho Khailany
Industriegebiet Scheid 9
56651 Niederzissen

 

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle, auch
zukünftige Angebote, Lieferungen und Leistungen von SO CUSTOMZ, Inh. Schaho
Khailany, Industriegebiet Scheid 9, 56651 Niederzissen. Sie gelten, soweit der Kunde
Kaufmann i. S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Art und Umfang der jeweils
geschuldeten Leistung wird durch gesonderten Vertrag vereinbart.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden erst und ausschließlich durch
unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Angestellten sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen
hinausgehen.

 

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) SO CUSTOMZ erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Basis der
Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung und des jeweiligen Einzelvertrages,
der über die jeweilige Leistung geschlossen wird.

(2) SO CUSTOMZ ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und zu diesem Zweck von
ihm beauftragte Subunternehmen zur Ausführung einzelner oder aller Leistungen in
Anspruch zu nehmen. SO CUSTOMZ bleibt auch in diesem Fall alleiniger
Ansprechpartner und Vertragspartner des Kunden.

 

§ 3 PREISE / TERMINE

(1) Die angebotenen Preise richten sich grundsätzlich nach dem Modell, Zustand und
Verschmutzungsgrad des zu folierenden und/oder zu pflegenden Fahrzeuges.

Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Preise auf Informationsschreiben und
Werbehinweisen sind generell unverbindlich.

(2) Die bei Auftragserteilung angegebenen Preise verstehen sich inkl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich etwaiger Verpackungs – und
Frachtkosten. Eine Abweichung der tatsächlichen Kosten von den kalkulierten
Kosten ist möglich. SO CUSTOMZ wird den Kunden im Falle einer Abweichung der
Preise von den kalkulierten Kosten aufgrund unerwarteten Mehraufwandes
unverzüglich nach Feststellung informieren.

(3) Sofern SO CUSTOMZ einen fest verbindlichen Preis vertraglich zusagt, ist SO
CUSTOMZ an diesen Preis ab Übergabe des Auftragsformulars bis zum Ablauf von 7
Tagen an den Kunden gebunden.

(4) Die Angebote von SO CUSTOMZ haben nach Erstellungsdatum eine Gültigkeit
von 30 Tagen.

(5) Die zwischen den Parteien vereinbarten Übergabetermine sind aufgrund der
Einplanung von Arbeitszeiten und -material für beide Seiten verbindlich. Eine
kostenfreie Stornierung eines Termins ist bis zu zwei Werktage vor Terminbeginn
möglich. Im Falle einer Stornierung kürzer als zwei Werktage vor Terminbeginn sind
80% der im Auftragsformular aufgeführten Gesamtkosten zu entrichten. Dem Kunden
bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass SO CUSTOMZ kein oder nur ein
geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Etwaige genannte Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei
denn, diese werden schriftlich zwischen den Parteien als Fixtermine vereinbart.
Sofern SO CUSTOMZ feststellen sollte, dass ein Liefer- oder Fertigstellungstermin
nicht eingehalten werden kann, wird SO CUSTOMZ den Kunden hierüber und über
die Dauer der zu erwartenden Verzögerung informieren. Soweit SO CUSTOMZ die
Lieferung oder Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, ist der Kunde
verpflichtet, zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Ohne Setzung einer Nachfrist ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.

 

§ 4 ZAHLUNGEN / RECHNUNGEN

(1) Die vereinbarten und angefallenen Vergütungen sind spätestens bei Abholung
des Fahrzeuges vollständig und vorbehaltlos zu erbringen. Hinsichtlich der bei

Abholung noch offenen Vergütung steht SO CUSTOMZ ein Zurückbehaltung – und
Pfandrecht an den eingebrachten Gütern und Fahrzeugen zu.

(2) Bei Aufträgen mit Terminvergabe ist in der Regel eine Anzahlung zu entrichten.
Diese wird individuell festgelegt. Der Restbetrag ist bei Fertigstellung fällig und bei
Abholung/Rückgabe zu zahlen.

(3) Werden SO CUSTOMZ Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit
des Kunden schließen lassen, so steht SO CUSTOMZ auch nach Abschluss des
Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende
Sicherstellung oder Bezahlung der Forderungen zu verlangen. Im Einzelfall behält
SO CUSTOMZ sich das Recht vor, Aufträge lediglich gegen Vorkasse anzunehmen
und auszuführen.

(4) Beanstandungen gegen Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang einer
Rechnung gegenüber SO CUSTOMZ zu erheben. Spätere Beanstandungen können
nicht berücksichtigt werden. Dem Kunden zustehende etwaige
Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

(5) Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Lieferungen und Leistungen von SO CUSTOMZ erfolgen ausschließlich unter
Eigentumsvorbehalt. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht das
Eigentum an Vorbehaltsware erst dann auf den Kunden über, wenn sämtliche
Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind.

(2) Von einer Pfändung der Vorbehaltsware oder jeder anderen rechtlichen oder
tatsächlichen Einwirkung durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.

 

§ 6 FAHRZEUGPFLEGE/AUFBEREITUNG

(1) Der Auftraggeber hat das Fahrzeug rechtzeitig zum vereinbarten Termin bei SO
CUSTOMZ anzuliefern. Es dürfen sich keine Wertsachen im Fahrzeug befinden. SO
CUSTOMZ übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Wertsachen.

(2) SO CUSTOMZ übernimmt keine Gewährleistung auf die Haltbarkeit und
Verarbeitungsqualität von beschädigten und stark verwitterten Bauteilen.

(3) Im Falle extremer Verschmutzungen wie z. B. Farbe, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei
denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, können Mehrkosten geltend
gemacht werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung
festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Bei
einem zuvor nicht erkennbaren Mehraufwand trägt der Kunde die entstehenden
Mehrkosten.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, SO CUSTOMZ rechtzeitig auf alle Umstände
aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten.

 

§ 7 WECHSEL VON FAHRZEUGSCHEIBEN (AUTOGLAS) / KALIBRIERUNG VON
FAHRASSISTENZSYSTEMEN (ADAS)

(1) Sämtliche Autoglasarbeiten werden grundsätzlich am stehenden Fahrzeug
durchgeführt, unabhängig davon, ob diese stationär im Betrieb von SO CUSTOMZ
oder im Rahmen eines mobilen bzw. externen Services erfolgen. Die Kalibrierung
von Fahrerassistenzsystemen (ADAS) wird grundsätzlich und vorzugsweise in den
Betriebsräumlichkeiten von SO CUSTOMZ durchgeführt, da dort die für eine
ordnungsgemäße Kalibrierung erforderlichen technischen und infrastrukturellen
Voraussetzungen bestmöglich gewährleistet werden können. Sofern die technischen,
räumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen am jeweiligen Einsatzort geeignet
sind, kann eine Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen auch außerhalb der
Betriebsstätte von SO CUSTOMZ durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für statische
als auch für dynamische Kalibrierungsverfahren, soweit das jeweilige Fahrzeug und
die Herstellervorgaben dies zulassen. Eine erfolgreiche Durchführung einer
außerhalb der Betriebsstätte vorgenommenen Kalibrierung kann aufgrund der vom
jeweiligen Einsatzort abhängigen Bedingungen nicht in jedem Fall gewährleistet
werden. Sollte eine ordnungsgemäße oder vollständige Kalibrierung vor Ort nicht
möglich sein, kann es erforderlich sein, das Fahrzeug zur weiteren Kalibrierung in die
Betriebsstätte von SO CUSTOMZ zu verbringen.

(2) Autoglasarbeiten erfolgen im Rahmen einer Kooperation mit dem
Netzwerkpartner AGS Autoglas-Spezialist GmbH. Im Rahmen dieser Kooperation
kann SO CUSTOMZ auch über Plattformen oder Internetseiten des
Netzwerkpartners als regionaler Autoglas Spezialist aufgeführt werden. Im Zuge der
Abwicklung von Versicherungsfällen können ergänzend die Geschäftsbedingungen

als auch die organisatorischen Vorgaben dieses Netzwerkpartners Anwendung
finden. Dies betrifft insbesondere Prozesse der Versicherungsabwicklung,
Schadensdokumentation sowie die Nutzung entsprechender Abrechnungs- und
Verwaltungssysteme. Auf die Geltung entsprechender abweichender Bedingungen
wird SO CUSTOMZ den Kunden vor Auftragsannahme aufmerksam machen.

(3) Der Kunde hat SO CUSTOMZ über ihm bekannte Besonderheiten des
Fahrzeuges, vorhandene Vorschäden oder bereits durchgeführte Vorarbeiten zu
informieren, die für die Durchführung der Scheibenreparatur relevant sein könnten.
Für Schäden, Verzögerungen oder Mehrkosten, die aufgrund unrichtiger oder
unvollständiger Angaben des Kunden entstehen, übernimmt SO CUSTOMZ keine
Haftung. Bei Fahrzeugen mit Vorschäden, Korrosion, älteren Verklebungen oder
bereits zuvor ausgetauschten Scheiben kann es im Zuge der Demontage der
defekten Scheibe zudem erforderlich sein, mit erhöhtem mechanischem oder
chemischem Aufwand vorzugehen. In solchen Fällen können vorhandene
Vorschäden oder altersbedingte Materialschwächen sichtbar werden oder sich
erweitern. Für bereits vorhandene Beschädigungen oder altersbedingte
Materialschwächen übernimmt SO CUSTOMZ keine Haftung, sofern SO CUSTOMZ
oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. .

(4) Für den Austausch einer Fahrzeugscheibe kann die Demontage angrenzender
Bauteile (z. B. Scheibenwischerarme, Abdeckungen, Zierleisten oder
Sensorhalterungen) erforderlich werden. SO CUSTOMZ haftet nicht für
Beschädigungen an solchen Bauteilen, deren Material aufgrund von Alter, Verschleiß
oder Vorschäden bereits beeinträchtigt ist, .sofern SO CUSTOMZ oder deren
Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

(5) Lieferzeiten für Ersatzscheiben oder benötigte Bauteile können sich aufgrund von
Lieferengpässen oder Herstellerverfügbarkeit ändern. Terminangaben gelten daher
vorbehaltlich entsprechender Materialverfügbarkeit als unverbindlich.

(6) Nach dem Austausch einer Fahrzeugscheibe benötigt der verwendete
Scheibenklebstoff eine gewisse Aushärtungszeit. Der Auftraggeber wird darauf
hingewiesen, dass innerhalb von 24 Stunden nach Scheibenwechsel:

– keine Waschstraße genutzt werden darf,

– das Fahrzeug möglichst keiner intensiven Fahrzeugwäsche ausgesetzt werden sollte,

– das Fahrzeug nach Möglichkeit nicht auf eine Hebebühne gefahren werden sollte,

– starke Karosseriebelastungen vermieden werden sollten.

Für Schäden oder Undichtigkeiten, die durch eine Missachtung dieser Hinweise
entstehen, übernimmt SO CUSTOMZ keine Haftung.

(7) Bei Fahrzeugen mit Fahrerassistenzsystemen (z. B. Kamerasystemen hinter der
Windschutzscheibe) kann nach dem Austausch der Scheibe eine Kalibrierung dieser
Systeme erforderlich sein. Bei bestimmten Fahrzeugmodellen können zusätzliche
Diagnoseschritte, Fahrzyklen oder Herstellervorgaben zur vollständigen
Funktionsprüfung von Fahrerassistenzsystemen erforderlich sein. SO CUSTOMZ
führt die vorstehenden Arbeiten gemäß den technischen Herstellervorgaben durch,
soweit dies möglich ist. Im Übrigen kann es erforderlich sein, vorhandene Bauteile
wie Sensoren, Halterungen und Kamerasysteme umzubauen oder neu zu verkleben.
Zur Funktionsprüfung von Fahrerassistenzsystemen kann eine kurze Probefahrt
erforderlich sein. Für Funktionsstörungen an bereits vorgeschädigten oder
verschlissenen Sensoren oder Halterungen wird keine Haftung übernommen.

(8) Erfolgt die Schadensabwicklung über den Versicherer des Kunden, tritt dieser
seine Ansprüche gegenüber der Versicherung im erforderlichen Umfang an SO
CUSTOMZ ab. Der Kunde ist darüber hinaus zur Entrichtung der vereinbarten
Selbstbeteiligung an SO CUSTOMZ verpflichtet. Die Abrechnung mit dem
Versicherer erfolgt jedoch lediglich im Interesse des Kunden und stellt keine Garantie
für eine vollständige Kostenübernahme durch den Versicherer dar. Sollte der
Versicherer Leistungen ganz oder teilweise kürzen oder ablehnen, bleibt der Kunde
zur Begleichung des offenen Rechnungsbetrages dennoch verpflichtet. Der Kunde ist
ferner verpflichtet, SO CUSTOMZ vor Beauftragung darüber zu informieren, sofern
der Versicherungsvertrag des Kunden eine Werkstattbindung oder sonstige
Einschränkungen hinsichtlich der Wahl des Reparaturbetriebs vorsieht. SO
CUSTOMZ ist nicht verpflichtet, das Bestehen solcher Einschränkungen
eigenständig zu prüfen. Unterlässt der Kunde entsprechende Hinweise und kommt
es infolge dessen zu Kürzungen oder Ablehnungen der Kostenübernahme durch den
Versicherer, ist der Kunde zur Zahlung der daraus entstehenden Differenzbeträge
verpflichtet. Beauftragt der Kunde SO CUSTOMZ trotz bestehender
Werkstattbindung oder anderer Einschränkungen z. B. hinsichtlich eines vom
Versicherer vorgegebenen begrenzten Stundensatzes mit der Durchführung von
Arbeiten, erfolgt dies auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des Kunden. Der
Kunde trägt in diesem Fall sämtliche möglichen Folgen der Nichteinhaltung der
Versicherungsbedingungen, insbesondere etwaige Kürzungen der
Versicherungsleistung oder sonstige versicherungsvertragliche Konsequenzen wie z.
B. Vertragsstrafen des Versicherers. Zur Abwicklung von Versicherungsfällen kann es
erforderlich sein, fahrzeug- und schadensbezogene Daten (z. B. FIN, Kennzeichen,

Fahrzeugdaten oder Versicherungsdaten) an Abrechnungssysteme oder
Netzwerkpartner zu übermitteln. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der
Auftragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

(9) Erfolgt der Scheibenaustausch im Rahmen eines mobilen oder sonstigen
außerhalb der Betriebsstätte von SO CUSTOMZ durchgeführten Services, wird die
Arbeit am stehenden Fahrzeug durchgeführt. Der Kunde bzw. Auftraggeber hat dafür
Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Einsatzort geeignete infrastrukturelle und
räumliche Bedingungen sowie ausreichend Platz am Fahrzeug für eine sichere und
fachgerechte Leistungserbringung vorhanden sind. Insbesondere müssen die
jeweiligen Arbeitsbedingungen eine ordnungsgemäße Durchführung der
beauftragten Arbeiten ermöglichen. Sind die erforderlichen Voraussetzungen nicht
gegeben, ist SO CUSTOMZ berechtigt, die Arbeiten nicht zu beginnen, abzubrechen,
zu verschieben oder deren Durchführung an einem geeigneten anderen Ort bzw. in
der Betriebsstätte von SO CUSTOMZ zu verlangen. SO CUSTOMZ behält sich
insbesondere vor, mobile oder externe Arbeiten aus Sicherheits-, Witterungs-,
technischen oder qualitätsrelevanten Gründen, beispielsweise bei extremen
Temperaturen, Niederschlag, unzureichender Beleuchtung oder ungeeigneten
Platzverhältnissen, abzubrechen, zu verschieben oder nicht durchzuführen. Soweit
eine Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen am Einsatzort technisch und
infrastrukturell möglich ist, kann diese nach Maßgabe von Abs. 1 auch außerhalb der
Betriebsstätte durchgeführt werden. Kann eine erforderliche Kalibrierung dort nicht
ordnungsgemäß oder vollständig durchgeführt werden, kann es erforderlich sein, das
Fahrzeug anschließend in die Betriebsstätte von SO CUSTOMZ zu verbringen. Bis
zur erfolgreichen Durchführung der erforderlichen Kalibrierung können
Fehlermeldungen, eingeschränkte Funktionen oder deaktivierte
Fahrerassistenzsysteme auftreten. Etwaige für einen mobilen oder externen Einsatz
vereinbarte Anfahrts- oder Überführungskosten trägt der Auftraggeber.

(10) Der Austausch einer Fahrzeugscheibe erfolgt grundsätzlich mit einem für das
jeweilige Fahrzeug freigegebenen Ersatzglas eines geeigneten Herstellers (Original-
oder Zubehörglas). Ein Anspruch auf die Verwendung eines bestimmten Herstellers
besteht nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich zwischen dem Kunden und SO
CUSTOMZ vereinbart wurde.

(11) Stellt SO CUSTOMZ im Zuge der Demontage der defekten Scheibe Korrosion,
Lackschäden oder sonstige Schäden im Scheibenrahmen fest, informiert SO
CUSTOMZ unverzüglich den Kunden. Eine Instandsetzung des Scheibenrahmens ist
jedoch nicht Bestandteil des Scheibenwechsels, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes zwischen den Parteien vereinbart wird.

(12) Sollte nach dem Scheibenwechsel eine Undichtigkeit auftreten, ist der Kunde
verpflichtet, SO CUSTOMZ unverzüglich hierüber zu informieren. SO CUSTOMZ
stehen grundsätzlich die Möglichkeiten der Nachbesserung zu, sofern diese nicht für
den Kunden unzumutbar ist.

(13) Für elektronische Fehlermeldungen oder Spannungsprobleme, die aufgrund
eines bereits schwachen Batteriezustandes auftreten, übernimmt SO CUSTOMZ
keine Haftung.

(14) Soweit dem Kunden im Zusammenhang mit einem Autoglas Auftrag ein Ersatz-
oder Mobilitätsfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, gelten ergänzend die
Bestimmungen des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
Regelungen der jeweils abgeschlossenen Fahrzeugüberlassungs- und
Mietvereinbarung. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatz- oder
Mobilitätsfahrzeuges besteht nicht.

(15) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist das Fahrzeug zeitnah bei SO CUSTOMZ
abzuholen. Bei nicht rechtzeitiger Abholung kann SO CUSTOMZ ab dem 7. Stand-
Tag Standkosten in üblicher Höhe berechnen.

(16) Sollten im Rahmen der Auftragsdurchführung zusätzliche Arbeiten erforderlich
werden, die im ursprünglichen Angebot oder Auftrag nicht enthalten sind, können
hierfür zusätzliche Kosten entstehen, die vom Kunden zu tragen sind. SO CUSTOMZ
wird den Kunden vor Beginn solcher Zusatzarbeiten auf die Notwendigkeit und die
damit verbundenen oder zu erwartenden Kosten hinweisen.

(17) Für Schäden am Fahrzeug haftet SO CUSTOMZ ausschließlich, wenn diese
nachweislich durch SO CUSTOMZ oder deren Mitarbeiter im Rahmen der
Durchführung der Arbeiten verursacht wurden. Eine Haftung für bereits vorhandene
Vorschäden, altersbedingte Materialschwächen oder während der Demontage
sichtbar werdende Schäden wird nicht übernommen.

(18) Für die ordnungsgemäße Durchführung des Scheibenwechsels gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistung erstreckt sich
ausschließlich auf die fachgerechte Ausführung der Arbeiten sowie die
ordnungsgemäße Montage und Dichtigkeit der eingesetzten Fahrzeugscheibe.
Schäden an der Fahrzeugscheibe, die nach der Durchführung der Arbeiten durch
äußere Einflüsse entstehen, insbesondere durch Steinschlag, mechanische

Einwirkungen, Witterungseinflüsse, Vandalismus oder unsachgemäße Nutzung des
Fahrzeugs, fallen nicht unter die Gewährleistung. Ein erneuter Scheibenschaden
stellt keinen Gewährleistungsfall dar, sofern dieser nicht nachweislich auf eine
fehlerhafte Montage oder Verarbeitung zurückzuführen ist.

(19) Steinschlagreparaturen erfolgen zur Vorbeugung einer Vergrößerung des
vorhandenen Schadensumfangs sowie zu dessen Stabilisierung. Eine vollständige
Wiederherstellung ist technisch ausgeschlossen; sichtbare Rückstände können
verbleiben. Der Austausch der Scheibe wird grundsätzlich empfohlen. Die Leistung
wird ausschließlich für Selbstzahler erbracht; eine Abrechnung über die Versicherung
im Rahmen von Kaskoschäden ist im Falle einer Steinschlagreparatur
ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Reparatur im Einzelfall
scheitern kann und in der Folge ein Austausch der Scheibe erforderlich wird; dies ist
dem Auftraggeber bekannt und stellt keinen Mangel der erbrachten Leistung dar.

 

§ 8 FAHRZEUGÜBERLASSUNG / ERSATZ-, MOBILITÄTS- UND MIETFAHRZEUGE

 

(1) SO CUSTOMZ kann Kunden auf vorherige Anfrage und vorbehaltlich der
jeweiligen Verfügbarkeit Fahrzeuge als Ersatz- oder Mobilitätsfahrzeuge im
Zusammenhang mit einer bei SO CUSTOMZ beauftragten Leistung oder unabhängig
hiervon als Mietfahrzeuge zur entgeltlichen Nutzung überlassen. Ein Anspruch auf
die Bereitstellung eines bestimmten oder überhaupt eines Fahrzeuges besteht nicht.

(2) Voraussetzung für jede Fahrzeugüberlassung ist der Abschluss einer
gesonderten schriftlichen Fahrzeugüberlassungs- und Mietvereinbarung vor
Übergabe des Fahrzeuges. In dieser werden insbesondere das überlassene
Fahrzeug, die Art und Dauer der Nutzung, ein gegebenenfalls vereinbartes Miet-
oder Nutzungsentgelt, der berechtigte Fahrer, Kilometerregelungen, Kaution,
Fahrzeugzustand und Fotodokumentation, Rückgabebedingungen,
Reinigungsregelungen, Schadenhaftung sowie eine gegebenenfalls vereinbarte
vertragliche Haftungsreduzierung einschließlich Selbstbehalt geregelt. Für die
konkrete Fahrzeugüberlassung gelten die in der jeweiligen Fahrzeugüberlassungs-
und Mietvereinbarung getroffenen Vereinbarungen; diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend.

(3) Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges erfolgen grundsätzlich an der
Betriebsstätte von SO CUSTOMZ, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wird. Eine Verlängerung des vereinbarten Nutzungszeitraumes bedarf der
vorherigen Zustimmung von SO CUSTOMZ. Ein zunächst als Ersatz- oder

Mobilitätsfahrzeug überlassenes Fahrzeug kann nach entsprechender Vereinbarung
auch über den ursprünglichen Zeitraum hinaus entgeltlich als Mietfahrzeug
weitergenutzt werden.

(4) Das Fahrzeug darf ausschließlich durch den in der Fahrzeugüberlassungs- und
Mietvereinbarung als berechtigt bezeichneten Fahrer geführt oder bewegt werden.
Eine Überlassung oder Nutzung durch Dritte ist nur zulässig, wenn dies zuvor
ausdrücklich schriftlich mit SO CUSTOMZ vereinbart wurde.

(5) Einzelheiten zu Schäden, Unfällen, Versicherungsschutz, Kaution, Selbstbehalt,
einer etwaigen vertraglichen Haftungsreduzierung, verspäteter oder unterbliebener
Rückgabe sowie sonstigen Ansprüchen bestimmen sich nach der jeweiligen
Fahrzeugüberlassungs- und Mietvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 9 GEWÄHRLEISTUNG / REKLAMATIONEN

(1) Nach Fertigstellung aller Leistungen werden die se gemeinsam mit dem Kunden
überprüft und abgenommen. Etwaige Reklamationen sind vom Kunden unverzüglich
nach erbrachter Arbeit vor Ort bzw. bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich
nach deren Feststellung geltend zu machen und schriftlich unter Beigabe von
entsprechendem Bildmaterial anzuzeigen.

(2) Der Kunde hat etwaige Gewährleistungsansprüche wegen unzureichender Pflege
unverzüglich vor Ort geltend zu machen. Der Anspruch auf Nacherfüllung erlischt mit
Verlassen des Firmengeländes. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am
Fahrzeug durch SO CUSTOMZ beziehen könnten, müssen unverzüglich nach
Übergabe des Fahrzeuges geltend gemacht werden.

(3) Im Falle einer berechtigten Reklamation steht es SO CUSTOMZ frei, bis zu zwei
Nachbesserungen durchzuführen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde
berechtigt, den Kaufpreis anteilig zu mindern. Die Minderung bezieht sich stets auf
den Anteil der fehlerhaft verarbeiteten Leistung im Verhältnis zur Gesamtleistung.

(4) Ist der Kunde Kaufmann geltend für jegliche Gewährleistungsrechte die
Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Gewährleistungsansprüche
sind in diesem Fall auf ein Jahr ab Übergabe beschränkt. Vorstehendes gilt nicht für
Ansprüche, welche durch nicht abdingbare gesetzliche Regelungen einer längeren
Verjährungsfrist unterliegen.

(5) Es gelten stets die Grundsätze der Schadensminderungspflicht, unabhängig
davon, ob der Kunde Privatkunde oder gewerblicher Kunde ist.

(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Gewährleistung und
Sachmängelhaftung.

 

§ 10 HAFTUNG

(1) SO CUSTOMZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden und für solche Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Für
Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht
unmittelbar an der Sache selbst eintreten, haftet SO CUSTOMZ nur dann, wenn das
Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst
ist.

(2) SO CUSTOMZ haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden nur insoweit, als die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von
Rechten beruhen, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Vertrages
gerade zu gewähren sind und/oder soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf
der Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung für
solche Ansprüche ist auf den jeweils typischerweise eintretenden und
vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

(4) Für Lackschäden, die ihren Ursprung in schadhaften Lackstellen haben, wie z. B.
durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc.,
wird keine Haftung übernommen.

(5) Für entstehende oder sichtbar gewordene Schäden im Rahmen der Entfernung
fremder Folien und Folien-Arbeiten übernimmt SO CUSTOMZ keine Haftung.

(6) SO CUSTOMZ prüft nicht, ob vom Kunden gestellte und bestellte Designs Rechte
Dritter verletzen. Dies zu prüfen, ist ausschließlich Sache des Kunden. Eine Haftung
von SO CUSTOMZ besteht insoweit nicht.

(7) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen kann es notwendig werden, leicht
aggressive Chemikalien anzuwenden. Für hieraus resultierendes Verblassen von
Farben und Stoffen/Polstern wird keine Haftung übernommen.

(8) Eine Haftung für alle Schäden an Fahrzeugen, die bereits vor Übergabe an SO
CUSTOMZ vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen,
schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder
Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.)
wird keine Haftung übernommen.

(9) Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit
einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserteilung zur Motor –
und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im
Motorenraum und seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen von Elektrik nach durchgeführter
Motorwäsche übernimmt SO CUSTOMZ keine Haftung.

(10) Auf vorhandene empfindliche Elektrobauteile (z. B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi,
etc.) ist durch den Kunden im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten hinzuweisen.
Unterbleibt ein solcher Hinweis übernimmt SO CUSTOMZ keine Haftung im Falle der
Beschädigung solcher Bauteile.

(11) Für alle am Fahrzeug angebrachten Felgen, die über die Reifenkontur
hinausragen, bzw. nicht ausreichend geschützt sind, wird keine Haftung
übernommen.

(12) SO CUSTOMZ haftet schließlich nicht für Schäden an Fahrzeugteilen, die
Bauart- und altersbedingt, trotz sachgerechter De- und Montage, entstehen, für
Folgeschäden durch unsachgemäße oder fehlende Pflege und Pflegeprodukte, für
Schäden aufgrund von Verschleiß durch überdurchschnittliche Beanspruchung, für
Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Fahrzeugteilen sowie für
Schäden im Rahmen der Entfernung durch Dritter angebrachter Folien und
Verklebungen.

 

§ 11 MESSUNG DER LACKSCHICHTDICKE

Sofern SO CUSTOMZ auf Wunsch des Kunden eine Lackmessung vornimmt, ersetzt
diese kein Sachverständigengutachten, keine Beweissicherung und keine
sachverständige Bewertung. Die Messwerte dienen ausschließlich der orientierenden
Information zum Zeitpunkt der Messung. Eine rechtliche oder technische
Verwertbarkeit (z. B. gegenüber Versicherungen, Gerichten oder Dritten) ist
ausgeschlossen. Die Messung erfolgt ausschließlich als orientierende
Serviceleistung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verwertbarkeit.

 

§ 12 FAHRZEUGÜBERFÜHRUNG

Auf besonderen Wunsch bietet SO CUSTOMZ die Fahrzeugüberführung (Abholung
und Zustellung) des Fahrzeuges als Dienstleistung an. Der Preis für die Überführung
richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Kunden
vereinbart. Die Abholung und Rückführung erfolgt in diesem Fall ausschließlich durch
SO CUSTOMZ. Das Fahrzeug ist während der Überführung über die
Betriebshaftpflichtversicherung von SO CUSTOMZ versichert. Die
Versicherungspflicht beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe.

 

§ 13 DATENSCHUTZ

(1) Personenbezogene Daten werden von SO CUSTOMZ ausschließlich zur
Abwicklung der beauftragten Leistungen verwendet. Alle Kundendaten werden unter
Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),
der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit
datenschutzrechtlichem Charakter gespeichert und verarbeitet.

(2) Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur erhoben, soweit dies zur
Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener
Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der betreffenden Person. Eine
Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer
Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der
Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

(3) Zwecks Vermeidung von Straftaten, der Beweissicherung und zur Wahrnehmung
des Hausrechts ist unser Innen – und Außengelände videoüberwacht. Die
Rechtsgrundlage der Videoüberwachung bildet der Art. 6 Abs. 1 lit.f) DSGVO.

(4) Soweit für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten im Übrigen eine
Einwilligung der betroffenen Person zu Grunde liegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
personenbezogener Daten. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die
zur Erfüllung eines Vertrages dessen Vertragspartei die betroffene Person ist,
erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch
für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
erforderlich sind.

(5) Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder
gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber
hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen
Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen
Vorschriften vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt
auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist
abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur wei teren Speicherung der Daten
für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

(6) Jede von der Erhebung oder Speicherung personenbezogener Daten betroffene
Person hat das Recht auf kostenfreie Auskunft über die bezüglich ihrer Person
gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, das Recht auf Berichtigung,
Sperrung oder Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung von Daten, das
Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Widerspruch, das Recht auf Widerruf
erteilter Einwilligungen sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

 

§ 14 ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / SONSTIGES

(1) Erfüllungsort ist Niederzissen.

(2) Bei Verträgen mit Kaufleuten, also Kunden, die ein Handelsgewerbe betreiben,
oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie
mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ist Koblenz ausschließlich
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.

(4) Der Kunde erteilt die Erlaubnis und erklärt sein Einverständnis, dass Fotos und
Videos seines Fahrzeuges zu Werbezwecken von SO CUSTOMZ veröffentlicht
werden dürfen. Kennzeichen und anderen Hinweise auf den Halter werden hierbei
anonymisiert, abmontiert oder überdeckt. Sofern der Kunde hiermit nicht
einverstanden sein sollte, kann er dies SO CUSTOMZ jederzeit mitteilen. Ebenso
kann eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden.

(5) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden individuell für SO
CUSTOMZ erstellt und rechtlich geprüft. Eine Übernahme, Vervielfältigung oder
Verwendung, auch auszugsweise, durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung
nicht gestattet.

(6) Die auf den Internetseiten von SO CUSTOMZ veröffentlichten Inhalte,
insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, Logos sowie sonstige Dateien und
Darstellungen, sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von SO CUSTOMZ
oder entsprechend lizenziert. Eine Verwendung, Vervielfältigung, Bearbeitung,
Verbreitung oder sonstige Nutzung dieser Inhalte, ganz oder teilweise, ist ohne
vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SO CUSTOMZ nicht gestattet.
Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Bildern, Texten oder sonstigen
Inhalten der Internetseite für eigene geschäftliche oder private Zwecke. Die
Darstellung der Inhalte auf den Internetseiten dient ausschließlich der allgemeinen
Information über die angebotenen Leistungen von SO CUSTOMZ. Änderungen der
dargestellten Inhalte, Leistungen oder Angebote bleiben vorbehalten.

 

Niederzissen, Stand: 09/2026